Preise

Die Kindertagespflege wird in Baden-Württemberg wie die staatlichen U3 Gruppen subventioniert. Das heißt, dass sich die Betreuungskosten im Tigernest für Ihr Kind mit den in anderen öffentlichen KITAs im U3-Bereich vergleichen lassen. Dafür müssen sie aber unbedingt einen “Antrag auf Kostenübernahme” beim Landratsamt stellen, ansonsten werden die Betreuungskosten nicht bezuschusst. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Alexandra Jaiser vom Tageselternverein in Kirchheim auf, die Ihnen bei der Antragstellung und bei Fragen zur Kindertagespflege im Allgemeinen gerne und kompetent weiterhilft und Sie unterstützt:

Telefon (0 70 21) 807 236-4 oder per
E-Mail a.jaiser@tev-kreis-es.de

Wenn Ihr Antrag bewilligt ist, beläuft sich Ihr Kostenbeitrag an den Betreuungsstunden auf…

Familie mit … Kostenbeitrag für die Eltern je Betreuungsstunde
1 Kind u. 18 Jahren 2,67 €
2 Kindern u. 18 Jahren 2,08 €
3 Kindern u. 18 Jahren 1,40 €
4 oder mehr Kindern u. 18 Jahren 0,47 €

Hier der Link für weitergehende Informationen und Formulare der Jugendhilfe des Kreis Esslingen


Zwei Berechnungsbeispiele zum Kostenbeitrag:

Ein Kind aus einer Familie mit 1 bzw. 2 im eigenen Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren wird durch eine Tagespflegeperson an 5 Tagen in der Woche betreut.

Der Kostenbeitrag der Eltern an den Landkreis beträgt dann:

1 Kind unter 18 Jahren:

34 Stunden/Woche * 2,36 €/Betreuungsstunde * 4,3 Wochen/Monat = 345 Euro

2 Kinder unter 18:

34 Stunden /Woche *1,84 E Betreuungsstunde *4,3 Woche/Monat = 269 Euro

Ein Betreuungstag geht im Tigernest geht

von Montag bis Donnerstag von 7:00-14:00 Uhr und Freitag von 7:00-13:00

Eine Betreuung an weniger als 5 Tagen ist unter Umständen möglich.

Wenn Sie möchten, können Sie mit der Formel aus dem Beispiel Ihren eigenen Beitrag im Vorfeld ausrechen.

Hinzu kommen noch 3,50€/Tag für das Essen. 3,50€ x 5 Tage x 4,3 Wochen = 75,25€/Monat

Im Essensgeld sind enthalten:

  • das Frühstück
  • der Vormittagssnack
  • das von uns täglich frische und selbst gekochte Mittagessen
  • der Nachmittagssnack
  • und natürlich die Getränke

Für die Eingewöhnungszeit sowie den Monat August wird kein Essensgeld von uns erhoben.

Haben Sie noch Fragen?